Corona-Information aus der KiTa St. Martin
Liebe Eltern,
wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass jemand aus der Kita „Haus der Kinder St. Martin“ positiv auf Covid-19 getestet wurde. Deshalb hat der Krisenstab des Kreises Steinfurt mit uns Verbindung aufgenommen und Listen betroffener Kontaktpersonen angefordert.
Für betroffene Kinder (Kontaktpersonen K1) gilt:
Wir informieren Sie mit diesem Schreiben darüber, dass Ihr Kind im engen Kontakt zur positiv getesteten Person stand und sich mit sofortiger Wirkung in Quarantäne befindet. Die Betroffenen wurden nach den Kriterien des Robert-Koch-Institutes als enge Kontaktpersonen eingestuft und verbleiben bis zum: 29. / 30.10.2020 in häuslicher Quarantäne. Sie erhalten in den nächsten Tagen eine Ordnungsverfügung der örtlich zuständigen Ordnungsbehörde.
Das Gesundheitsamt empfiehlt allen Kindern, die eine Quarantäneverfügung erhalten, sich dringend auf COVID-19 testen zu lassen. Das Gesundheitsamt des Kreises Steinfurt plant für die Sternen- Gruppe den freiwilligen aber dringend empfohlenen Test am:
Datum: 22.10.2020
Ort: Abstrich-Container Kreishaus Steinfurt, Tecklenburger Str.10
Uhrzeit: 13 – 14 Uhr
Für NICHT betroffene Kinder (Kontaktpersonen K2)
Soweit möglich, wird in der Kita für die NICHT von der Quarantäne betroffenen Kindern gemäß Vorgabe eine Übergangsbetreuung in der nächsten Zeit stattfinden. Hierzu informieren wir die betroffenen Familien separat. Grundsätzlich gilt: Bitte weisen Sie Ihr Kind nochmals auf die Wichtigkeit der Hygieneregeln hin.
Allgemeine Informationen
Außerdem möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass Kinder mit Erkältungssymptomen sich bei ihrem Kinder- oder Hausarzt vorstellen sollten.
Die Kita folgt mit diesem Vorgehen den Maßgaben des Gesundheitsamts, mit dem wir in Abstimmung mit Stadt und Landesjugendamt eng und einvernehmlich zusammenarbeiten.
Sie haben sicherlich viele Fragen. Das Gesundheitsamt des Kreises Steinfurt hat Antworten auf die häufigsten Fragen formuliert:
- Mein Kind steht unter Quarantäne? Dürfen andere Familienmitglieder das Haus verlassen?
Familienangehörige mit einer quarantänisierten Person im Haushalt stehen selbst nicht unter Quarantäne. Sie dürfen das Haus frei verlassen und z.B. zur Kita, zur Schule oder zur Arbeit fahren. Falls Sie als Elternteil in einem sensiblen Bereich arbeiten (z.B. Pflegeheim /Krankenhaus / Schule / Kindertagesbetreuung), kontaktieren Sie vorher Ihren Arbeitgeber.
Bitte tragen Sie Sorge, dass ihr quarantänisiertes Kind – über das absolut notwendige Betreuungsmaß hinausgehend - keinen direkten Kontakt mit anderen Familienangehörigen hat, damit es niemanden anstecken kann. Übertragen Sie die Betreuung möglichst nur einem Familienangehörigen. Sollte sich beim quarantänisierten Kind im Verlauf eine SARS-CoV-2 Infektion herausstellen, wird mindestens die Betreuungsperson im Haushalt selbst zur Kontaktperson und somit quarantänepflichtig.
Bitte nehmen Sie Mahlzeiten nicht mehr gemeinsam als Familie ein. Ihr Kind darf das Grundstück nicht verlassen, kann Balkon und Garten aber alleine oder mit der Betreuungsperson nutzen.
- Die Corona-Tests meines Kindes sind negativ. Endet damit die Quarantäne?
Nein. Die Quarantäne endet erst zu dem in der Ordnungsverfügung angegebenen Datum. Grund dafür ist die Inkubationszeit für eine COVID-19 Erkrankung, die bis zu zwei Wochen lang sein kann.
- Mein quarantänisiertes Kind braucht einen Arzt
Wichtige, nicht aufschiebbare ärztliche Behandlungen dürfen während der Quarantäne unter Schutzmaßnahmen wahrgenommen werden. Bitte nehmen Sie vorher Kontakt mit dem Arzt / der Ärztin auf.
Viele weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kreises Steinfurt unter www.kreis-steinfurt.de.
Sollten Erkältungsbeschwerden, Magen-Darm-Beschwerden oder sonstige Beeinträchtigungen des Wohlbefindens auftreten, empfehlen wir dringend eine Abklärung über den behandelnden Haus- oder Kinderarzt.
Wir melden uns, sobald wir weitere Informationen haben. Vielen Dank für Ihr Verständnis!